Zehn Gebote
für die Kriegsführung des deutschen Soldaten
Die "Zehn Gebote für die Kriegsführung des deutschen Soldaten" waren in die Soldbücher der Luftwaffe eingetragen und sollten als eine Art Leitlinie für die Kriegsführung gelten. Die Tatsache, dass nach Kriegsende bekannt wurde, welche Verbrechen von Angehörigen der Wehrmacht an der unschuldigen Bevölkerung, an Kriegsgefangenen oder Partisanen begangen wurden, die nicht im geringsten mit diesen Leitlinien in Einklang gebracht werden konnten, zeigen jedoch deutlich, wie sehr die Wehrmacht in die nationalsozialistische Ideologie eingebunden war.
1. Der deutsche Soldat kämpft ritterlich für den Sieg seines Volkes. Grausamkeiten sind seiner unwürdig.
2. Der Kämpfer muss uniformiert oder mit einem besonders eingeführten, weithin sichtbaren Abzeichen versehen sein. Kämpfen in Zivilkleidung ohne ein solches Abzeichen ist verboten.
3. Es darf kein Gegner getötet werden, der sich ergibt, auch nicht der Freischärler und der Spion. Diese erhalten ihre gerechte Strafe durch die Gerichte.
4. Kriegsgefangene dürfen nicht misshandelt oder beleidigt werden. Waffen, Pläne und Aufzeichnungen sind abzunehmen. Von ihrer Habe darf sonst nichts weggenommen werden.
5. Dum- Dum- Geschosse sind verboten. Geschosse dürfen auch nicht in solche umgestaltet werden.
6. Das rote Kreuz ist unverletzlich. Verwundete Gegner sind menschlich zu behandeln. Sanitätspersonal und Feldgeistliche dürfen in ihrer ärztlichen bzw. seelsorgerischen Tätigkeit nicht gehindert werden.
7. Die Zivilbevölkerung ist unverletzlich. Der Soldat darf nicht plündern oder mutwillig zerstören. Geschichtliche Denkmäler und Gebäude, die dem Gottesdienst, der Kunst, Wissenschaft oder der Wohltätigkeit dienen, sind besonders zu achten. Natural- und Dienstleistungen von der Bevölkerung dürfen nur auf Befehl von Vorgesetzten gegen Entschädigung beansprucht werden.
8. Neutrales Gebiet darf weder durch Betreten oder Überfliegen noch durch Beschießen in die Kriegshandlung einbezogen werden.
9. Gerät ein deutscher Soldat in Gefangenschaft, so muss er auf Befragen seinen Namen und Dienstgrad angeben. Unter keinen Umständen darf er über Zugehörigkeit zu seinem Truppenteil und über militärische, politische und wirtschaftliche Verhältnisse auf der deutschen Seite aussagen. Weder durch Versprechungen noch durch Drohungen darf er sich dazu verleiten lassen.
10. Zuwiderhandlung gegen die vorstehenden Befehle in Dienstsachen sind strafbar. Verstöße des Feindes gegen die unter 1-8 angeführten Grundsätze sind zu melden. Vergeltungsmaßregeln sind nur auf Befehl der höheren Truppenführung zulässig.
Aus dem "Soldbuch für Soldaten der Luftwaffe"