NS-Prozesse

In den sechziger Jahren wurden die Deutschen in ihrem Selbstverständnis schwer erschüttert. Der Eichmann-Prozess in Jerusalem, sowie der Auschwitz-Prozess in Frankfurt a.M. zeigten dass die Vergangenheit für die Deutschen als auch für die Juden, welche die Massenmorde der Nazis nicht einfach vergessen konnten, noch nicht vergangen war.

Die NS-Verbrechen, allem voran der Holocaust an den europäischen Juden, hinderten die Mehrheit der Deutschen einen Schlussstrich unter die Vergangenheit zu ziehen. Die neue Generation stellte Eltern und Großeltern zunehmend unangenehme Fragen über die Hitler-Zeit. Verstärkt wurde ab diesem Zeitpunkt nach Gemeinsamkeiten zwischen dem nationalsozialistischen und dem konservativen Gedankengut gesucht und die deutsche Geschichte des 19. und 20. Jahrhunderts wurde zunehmend als "Fehlentwicklung" gedeutet, weshalb die nationalsozialistische Barbarei schon als vorprogrammiert angesehen wurde. Durch moralischen Rigorismus wurde die deutsche Geschichte auf die zwölf Jahre NS-Diktatur verkürzt und verurteilt.

Das Denken in der BRD veränderte sich und gab Impulse für einen gewandelten Umgang auch der politischen Führung mit der deutschen Vergangenheit.

Eichmann-Prozess

Adolf Eichmann bei seinem Prozess in Jerusalem 1961, Israel Government Press Office / Public domain

Eichmanns Rolle im Nationalsozialismus
Adolf Eichmann trat schon 1932 in die österreichische NSDAP ein. Er entschied sich demnach bewusst für die nationalsozialistische Politik. Nach dem misslungenen Putschversuch der österreichischen NSDAP floh er nach Deutschland, wo er 1936 in ein speziell für Juden zuständiges Referat versetzt und 1939 zum Leiter des für die Organisation der Vertreibung und Deportation der Juden zuständigen Referats des Reichssicherheitshauptamtes wurde. Ab 1941 nannte man dieses Referat „Judenreferat“. Von Eichmanns Büro wurden in den folgenden Jahren Befehle zur Deportation von Juden in Konzentrations- und Vernichtungslager in ganz Europa gegeben. Eichmann war mitverantwortlich für die Ermordung von ca. sechs Millionen Menschen.

Festnahme Eichmanns
Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges gelang Eichmann die Flucht nach Argentinien. Er lebte mit gefälschten Papieren unter den Namen Otto Henninger und Ricardo Clement. Mangels Auslieferungsabkommens zwischen Israel und Argentinien wurde Eichmann am 11.05.1960 in Buenos Aires von israelischen Agenten gefasst und nach Israel entführt, um ihm den Prozess zu machen.

Anklage
Die Anklage, welche insgesamt 15 Anklagepunkte umfasste, wurde nach neunmonatiger Ermittlung am 12. Februar 1961 mit ca. 1600 Beweisdokumenten vom Generalstaatsanwalt Gideon Hausner beim Jerusalemer Bezirksgericht eingereicht. 100 Zeugenaussagen, davon 90 von Überlebenden aus Konzentrationslagern, dienten der Anklagebegründung. Die Anklagepunkte lassen sich in 4 Kategorien einteilen:

  • 1. Kategorie: Verbrechen gegen das jüdische Volk
  • 2. Kategorie: Verbrechen gegen die Menschlichkeit
  • 3. Kategorie: Kriegsverbrechen
  • 4. Kategorie: Mitgliedschaft in einer verbrecherischen Organisation

Die Anklage führte zur Prozesseröffnung am 11. 04.1961 vor dem Jerusalemer Bezirksgericht und endete am 15.12.1961 mit dem Urteil Tod durch den Strang.

Verteidigung
Der deutsche Anwalt Robert Servatius wurde auf Empfehlung der Familie Eichmanns als Verteidiger tätig.
Die deutsche Verteidigung basierte auf einem Gesetz, welches anlässlich des Eichmann-Prozesses erlassen wurde und ausländischen Anwälten erlaubte, an israelischen Gerichten tätig zu werden. Dies wurde erforderlich, da kein israelischer Anwalt die Verteidigung von Eichmann übernehmen wollte.

Die Verteidigung beruhte vorrangig auf vier Punkten:

  • Handeln als Befehlsempfänger, nach dem Führerprinzip
  • keine unmittelbare Beteiligung an der Ermordung von Menschen
  • mangelnde Rechtsgrundlage für den Prozess
  • keine Zuständigkeit des israelischen Gerichtes

Der Verteidiger legte Berufung gegen das Urteil in erster Instanz ein. Eichmann wurde vom Berufungsgericht am 29.05.1962 für schuldig erklärt.

Vollstreckung
Das Todesurteil wurde am 31. Mai 1962 vollstreckt. Sein Leichnam wurde verbrannt. Um eine Beerdigung in einem bestimmten Land zu verhindern, wurde die Asche Eichmanns ins Mittelmeer gestreut.

Schlussbetrachtung
In der öffentlichen Diskussion scheint noch heute umstritten, inwiefern die Zuständigkeit eines israelischen Gerichtes statthaft war. Das Gericht berief sich damals auf das Weltrechtsprinzip, nach dem Rechtsverletzungen wie Völkermord auch von Gerichten außerhalb des Tatbereiches verhandelt werden können. Dieses Weltrechtsprinzip setzte sich erst später mit dem Internationalen Gerichtshof umfassend durch.
Als Bürokrat waltete Eichmann im Büro seines Amtes und mordete, ohne die Ermordeten je zu Gesicht bekommen zu haben. Dies ist das wirklich Erschreckende an Eichmann, dass er trotz seiner Taten nie verstanden hat, warum er eigentlich schuldig ist.

verfasst von: Henry H.
Wahlgrundkurs „Jüdische Geschichte und Kultur“ 2008/09

Der Frankfurter Auschwitz-Prozess 1963-65

Das größte Verbrechen der Menschheitsgeschichte trägt bis heute den Namen Auschwitz. An diesem Ort erbauten die Nationalsozialisten eine „Todesfabrik“. Es starben in Auschwitz mehr als eine Million Menschen. Nur wenige konnten dem Wahnsinn der NS-Rassenideologie entfliehen.

Nach 18 langen Jahren mussten sich SS-Aufseher von Auschwitz endlich für die Morde vor deutschen Richtern verantworten. Bis zur Urteilsverkündung lebten sie unter normalen Umständen in der Gesellschaft, schwiegen über die eigene Schuld. Von Reue ist auch vor dem Gericht keine Spur. „Ich führte nur Befehle aus“ - immer wieder dieselbe Antwort der Angeklagten. Der Prozess leitete eine Wende ein. „Bis zu dieser Zeit war Auschwitz ein unbekannter Begriff, Auschwitz war tabu, man redete nicht über Auschwitz.“ - sagte Hermann Langbein. Das grausame Verbrechen kam schließlich jedoch an die Öffentlichkeit.

In der Nachkriegszeit führten bereits die Alliierten mehrere Prozesse gegen Kriegsverbrecher durch. Das Nürnberger Verfahren gegen 22 hochrangige Nazis stellt dabei den bedeutendsten Prozess dar. Dennoch war das politische, gerichtliche, aber auch gesellschaftliche Interesse an der Aufarbeitung der Verbrechen zunächst sehr gering, da besonders die Gesellschaft mit sich selbst und dem Wiederaufbau beschäftigt war. Überdies wurde nur in wenigen Fällen ermittelt. Dies änderte sich Anfang der 50er Jahre mit der Erlaubnis für die deutsche Gerichtsbarkeit, alte NS-Straftaten zu verfolgen. Als 1958 der „Ulmer Einsatzgruppen-Prozess“ ins Rollen geriet, begann das Interesse zu steigen. Eine Verständigung der Justizminister der verschiedenen Länder in Deutschland hatte zur Folge, dass die Verbrechen der Nationalsozialisten von deutschen Behörden aufgearbeitet wurden.

Der österreichische Historiker und Generalsekretär des Internationalen Auschwitz-Komitees Hermann Langbein und der deutsche Generalstaatsanwalt Fritz Bauer sind treibende Kräfte für den Auschwitz-Prozess in Frankfurt.
Dieser begann im Frühling 1958 mit einem Brief von einem deutschen Überlebenden des Lagers an Hermann Langbein. Er schrieb, dass er Informationen besitze, wo Wilhelm Boger (ehem. SS-Oberscharführer) wohne und dass er eine Strafanzeige gegen ihn erstattet habe. Nur zögernd reagierte die Stuttgarter Staatsanwaltschaft und ermittelte völlig unzureichend in diesem Fall. Eine Beschwerde von Langbein an die Staatsanwaltschaft war die Folge. Noch im selben Jahr wurde Boger verhaftet.

Fritz Bauer - Generalstaatsanwalt. Nazi-Jäger, Regie Catherine Bernstein / DVD Trailer

1959 fand ein Frankfurter Journalist Listen über Menschen und ihre Mörder. Diese übergab er dem Anwalt Fritz Bauer. Ihm gelang es durch einen Beschluss am Landgericht Frankfurt/Main die Untersuchungen zu den Verbrechen in Auschwitz einzuleiten.

Mit der Unterstützung von Hermann Langbein spürten zwei junge Staatsanwälte, Joachim Kügler und Georg Friedrich Vogler, zwei Jahre lang weltweit Zeugen auf und ermittelten gegen Verbrecher, die mit ihrem bürgerlichen Namen oder neuer Identität in Deutschland lebten. 1962 wurde das Vorverfahren eingestellt, bis dahin wurden ca.1300 Zeugen vernommen.

Im Dezember 1963 begann der Prozess gegen Robert Mulka, den ehemaligen Lager-Adjutanten, und den letzte Kommandanten von Auschwitz, Richard Baer. Dieser starb in Untersuchungshaft noch vor Beginn des Prozesses. Mulka war zwar einer der Lagerführer, bestritt aber dennoch stets, dass er von den Vorgängen im Lager etwas wusste. Es dauerte sehr lange, seine Schuld zu beweisen. Er stritt im Gerichtssaal ab, anderen Lagerarbeitern jemals Befehle erteilt zu haben.

Der Schwurgerichtsprozess von 1963 – 1965 war der bis dahin größte Prozess in Deutschland. 22 Angeklagte mussten sich dem Gericht stellen. 211 Zeugen aus der ganzen Welt waren angereist um dem Gericht die schrecklichen Ereignisse zu schildern. Die Angeklagten bestritten ihre Taten nicht, behaupteten aber, dass sie aus Angst um ihre Familien die Befehle ausführen mussten.

Der Saalbau (Bürgerhaus) Gallus in Frankfurt am Main, Ort der Verhandlungen des 1. Auschwitzprozesses von April 1964 bis August 1965

Foto: Dontworry / CC BY-SA

Die Angeklagten hatten jeweils zwei Pflichtverteidiger. Verteidiger wie Hans Laternser beschuldigte die Zeugen, unter kommunistischem Einfluss zu stehen und sich untereinander abgesprochen zu haben.
20 Monate lang dauerte der Prozess. Insgesamt wurden 360 Zeugenaussagen protokolliert und 183 Verhandlungstage waren notwendig, um den Prozess abzuschließen.

Das Urteil fiel mild aus, da das deutsche Strafgesetzbuch von 1871 nur die Ahndung von einzelnen Straftaten vorsah. Daher waren Verbrechen gegen die Menschlichkeit und vom Terrorregime organisierte Massenmorde nicht Prozessgegenstand, da nur der Einzelnachweis zählte. Folglich konnte das Gericht die Angeklagten nur zu Mord oder Beihilfe zum Mord verurteilen.

Franz Hofmann, Sanitäter Josef Klehr, Rapportführer Oswald Kaduk, Oberscharführer Wilhelm Boger, Stefan Baretzki und der Funktionshäftling Emil Bednarek wurden zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Robert Mulka erhielt 14 Jahre Zuchthaus, der SS-Apotheker Victor Capesius 9 Jahre. Drei Angeklagte wurden freigesprochen.
Nur wenige der Verurteilten musste ihre Strafe komplett absitzen, da die meisten unter Anrechnung der Untersuchungshaft frühzeitig entlassen wurden.

verfasst von: Stefan P.
Wahlgrundkurs „Jüdische Geschichte und Kultur“ 2008/09