Rechtsstellung der Juden

Am Anfang des Mittelalters waren die Juden häufig als Kaufleute, Steuereinnehmer, Goldschmiede und Ärzte tätig. An den Höfen spielten sie als Leibärzte, Händler mit Luxuswaren und geographische Berater "eine gewisse Rolle". In rechtlicher Hinsicht unterschieden sich die Juden bis Ende des 10. Jahrhunderts nur geringfügig von der anderen mittelalterlichen Gesellschaft. Neben diesem weitgehend entspannten Verhältnis zwischen Christen und Juden führte die Zerstörung der Grabeskirche in Jerusalem durch den Kalifen El Hakim im Jahre 1009 zu verstärkten Konflikten. Durch diese christliche Besinnung entstand die Kreuzzugsbewegung im 11. Jahrhundert und zog eine große Welle der Judenverfolgung mit sich. Den Juden wurde verboten Waffen zu tragen, wobei sich der Kaiser ihre Verteidigung vorbehielt.

Das Bild der untergeordneten jüdischen Bevölkerung gegenüber der christlichen wurde durch deren Zuordnung zu den unbewaffneten Sozialgruppen verstärkt, was aufgrund des dadurch erhöhten Schutzbedürfnisses zugleich eine engere Bindung der Juden an ihre Schutzherren nach sich zog. Diese Schutzbedüftigkeit der Juden fand schon in einem Privileg Kaiser Friedrichs I. vom 6. April 1157 seinen Niederschlag. Im Rahmen des Freispruches der Juden im Ritualmordverfahren bestätigte Friedrich II. im Juli 1236 dieses Privileg. Wodurch jedoch zugleich neben ihrer Schutzbedürftigkeit die untergeordnete Stellung im Reich zum Ausdruck kam. Die Juden galten ab da an als "Knechte" des Kaisers. Zwar standen die Juden bereits seit der Zeit Heinrich IV. unter besonderem Schutz, nur bezog sich dies immer nur auf einzelne Juden, wohingegen nun die gesamte Gruppe unter diesem besonderen Schutz des Kaisers gestellt wurde.

Schutzjude (mit Spitzhut) und König im Sachsenspiegel, 1220

Die Abhängigkeit und Kammerzugehörigkeit bedeutete aber zugleich die finanzielle Sonderbelastung, die für diesen Schutz verlangt wurde. Dafür erklärte der Kaiser, die Juden fortan besser schützen zu können. Obgleich die Betroffenen schlechte Erfahrungen mit solchen Versprechungen machten, legten sie Wert auf die durch Reichssteuer bestätigte Verbundenheit mit dem Kaiser. Des öfteren ließen sie es sich verbriefen, dass ihre Abgaben ungeschmälert beim Reich verblieben. Das chronische Geldbedürfnis der Kaiser brachte es zwar mit sich, dass auch die Steuern zeitweilig gegen Darlehen übertragen wurden, aber in den Reichsstädten blieben sie.

Später mussten die Juden auch andere Sonderabgaben leisten. Diese untergliederten sich in die verschiedensten Bereiche, wie zum Beispiel Neujahrsgelder, Synagogengelder, Armenhausgelder, Feldschützengelder, usw. Aus der Reichsjudensteuer wurde 1241 die Kopfsteuer und diese konnte durch die einzelnen Landesherren beliebig erhöht werden. Um die Einnahmen des Staates zu erhöhen, entwickelte Ludwig der Bayer 1342 die "Theorie" des "goldenen Opferpfennigs". Danach musste jeder männliche Jude nach Vollendung des 12. Lebensjahres und jede jüdische Witwe mit einem Vermögen von 20 Gulden jeweils einen Gulden pro Jahr an die Kammer abgeben.

Als internationale Kaufleute waren die Juden gefragt und geschätzt, wobei sie sich seit dem 12. Jahrhundert zunehmend auf den Waren- und Geldhandel spezialisierten. Gründe dafür sind einerseits der wirtschaftliche Strukturwandel und andererseits das Zinsverbot für die Christen, was durch das Reformpapsttum jetzt schärfer beobachtet wird. Für diese Spezialisierung sind auch die beruflichen Einschränkungen verantwortlich, die man gegenüber Juden geltend machte. Zum Beispiel durften die Juden nicht in Zünften arbeiten, da es den Christen nicht zugemutet werden konnte mit Juden zusammen zu arbeiten. Außerdem wurden die Juden allmählich von den Christen aus dem Fernhandel "verdrängt". Weiterhin duften sie sich kein eigenes Land kaufen, da ihnen der Landbesitz meist untersagt war.

Als offene Tätigkeiten blieben ihnen vielfach nur der Kleinhandel oder das Geldleih- bzw. -wechselgeschäft. Da jedoch die Zinsnahme (Wie sich die Zeiten doch ändern können !!) als unsittlich galt, machten sich die Juden noch unbeliebter. Später wurde eine Kleiderordnung eingeführt, um auch äußerlich die jüdische von der christliche Bevölkerung unterscheiden zu können. Es wurde für die Männer ein spitzer Hut und ein gelber fingerdicker Ring ("Judenfleck") bestimmt. Frauen sollten einen blaugestreiften Schleier tragen. Damit einher ging die Entwicklung einer Abgrenzung von der christlichen Bevölkerung durch die Ghettoisierung.

verfasst von Eva B.
Wahlgrundkurs „Jüdische Geschichte und Kultur“ 2000/2001