Eine jüdische Hochzeit
Bedeutung
„Ein Mann ohne Frau lebt ohne Freude, ohne Segen, ohne Güte.“ Dieses Zitat weist auf die hohe Bedeutung der Ehe im Judentum hin. Sogar das Torastudium darf nach dem Talmud unterbrochen werden, um der Hochzeitsfeier beizuwohnen. Nach jüdischer Tradition ist die Eheschließung, im Hebräischen auch Kidduschin genannt, die Bestimmung des Menschen, denn in der Ehe erfüllt sich das Leben. Mann und Frau haben Gottes Auftrag, den Fortbestand des israelitischen Volkes zu sichern. So heißt es bereits im ersten Buch Mose: „Seid fruchtbar und mehret Euch und füllet die Erde“. Erst nach der Hochzeit ist der Mensch ein vollkommener Mensch. Nicht nur für das Ehepaar, sondern auch für die jüdische Gemeinde ist die Hochzeit ein heiliges Ereignis.
Voraussetzungen
Ehehindernisse
Bevor es zu einer Hochzeit kommen kann, muss vom Rabbiner geprüft werden, ob bestimmte Ehehindernisse gegen die Heirat sprechen. Beispielsweise dürfen die Braut (kalla) und der Bräutigam (chatan) nicht verschwägert oder blutsverwandt sein. Außerdem muss sichergestellt werden, dass sich keiner der künftigen Ehepartner noch in einer Ehe ohne gültige jüdische Scheidung befindet.
Wann sollte man eine jüdische Hochzeit feiern?
Wenn sich ein Paar zur Heirat entschlossen hat, muss für diesen besonderen Anlass erst einmal der passende Termin gefunden werden. Weniger üblich ist es, an einem Sabbat, dem jüdischen Ruhetag, zu heiraten, da an diesem Tag die innere Einkehr im Mittelpunkt stehen soll. Auch zwischen Rosch ha-Schana und Jom Kippur wird selten geheirtatet. Viele Juden nutzen diese 10 Tage zur ernsten Besinnung und keinesfalls zum ausgelassen Feiern. Zudem ist es nicht beliebt in der Trauerzeit, den sieben Wochen zwischen Pessach und Schawuot, zu heiraten. Auch bestimmte jüdische Genk-, Fest- und Fastentage kommen für orthodoxe Juden als Hochzeitsdatum nicht in Frage.
Gern wird für die Hochzeit ein Dienstag ausgewählt, da diesem Tag der Woche eine besondere Bedeutung zukommt. „Gott sah, daß es gut war“ (Gen 1,9-13), heißt es in der Bibel in Bezug auf den dritten Tag der Woche. Dieses Zitat soll auch für eine erfüllte Ehe Geltung haben.
Ablauf
Beide Ehepartner bereiten sich auf die Trauung und somit auf den Beginn eines neuen Lebensabschnittes vor. Es ist ein Brauch unter jüdischen Brautleuten, sich 24 Stunden, in strengen Gemeinden sogar eine Woche, vor der Trauung räumlich zu trennen. Am Vorabend der Hochzeit besucht die Braut das rituelle Tauchbad, die Mikwe. Auch der Bräutigam betet am Tag vor der Trauung nach dem Achtzehn-Bitten-Gebet das Sündenbekenntnis, das sonst nur an Jom Kippur gesprochen wird. Mit dem Verzicht auf Speisen und Getränke spornen die künftigen Ehepartner ihre Selbstprüfung an und erbitten die Vergebung der begangenen Sünden. Zumindest vom Morgengrauen ihres Hochzeitstages an sollten sie daher fasten.
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Die Hochzeitszeremonie wird von einem Rabbiner geleitet und findet meist, um Gottes Segen ungehindert empfangen zu können, im Freien statt. Auch sind Orte wie eine Synagoge zum Begehen der Zeremonie möglich.
Am Tag der Hochzeit trägt der Bräutigam ein einfaches weißes Kleid, das die Braut ihrem zukünftigen Ehegatten schenkt. So soll Reinheit und Ehrlichkeit zum Ausdruck kommen. Zu Beginn der Zeremonie wird der Bräutigam von bereits verheirateten Männern zur Braut geleitet. Dieser verschleiert ihr das Gesicht, was ein Symbol für vollstes Vertrauen in den Ehepartner ist. Nachdem die Trauung vom Rabbiner eingeleitet wurde, werden Braut und Bräutigam unter die Chuppa, den Brauthimmel, geführt. Dieser auf vier Stangen ruhende Baldachin ist ein Symbol für das spätere Eigenheim der beiden Liebenden. Außerdem erinnert er an die Zeit der alten Israeliten, die in Zelten lebten.
Eine traditionelle jüdische Hochzeitsfeier besteht aus zwei, streng voneinander getrennten Teilen: der Verlobung und der Eheschließung.
Verlobung (Erussin)
Nachdem der Rabbiner den Weinbecher gesegnet hat und beide Brautleute daraus getrunken haben, beginnt die eigentliche Verlobung. Im Beisein zweier männlicher Zeugen streift der Mann seiner Frau einen Ring auf den Zeigefinger der rechten Hand. Dabei sagt er: „Durch diesen Ring bist du mir angelobt nach dem Gesetz Moses und Israels.“ Nach jüdischem Verständnis 'erwirbt' der Mann mit dem Wertgegenstand seine Braut. Es findet jedoch kein Ringtausch statt. Mit diesem Akt ist das Paar offiziell vermählt und die Frau gilt auch gesetzlich als Ehefrau. Das Miteinanderleben ist allein durch die Verlobung jedoch noch nicht gestattet.
Ehevertrag (Ketubba)
Um die Unterschiedlichkeit der beiden Teile zu verdeutlichen, folgt eine Pause, in der die Ketubba laut vorgelesen wird. Der Ehevertrag wird danach vom Bräutigam an die Braut ausgehändigt. Im Ehevertrag verpflichtet sich der Mann gegenüber der Frau, sie ehrenvoll zu behandeln, für Nahrung zu sorgen, sie zu kleiden und ihre sexuellen Bedürfnisse zu befriedigen. Im Falle seines Todes oder einer Scheidung ist die Frau mit dem Ehevertrag außerdem finanziell abgesichert. Beantragt die Frau jedoch die Scheidung, erlischt ihr Anspruch auf diese, in der Ketubba festgelegte Summe.
Eheschließung (Nissu'in)
Erst jetzt beginnt die eigentliche Eheschließung, Nissu'in. Der Rabbiner spricht die sieben Segenssprüche, die als Scheva' Berachotbezeichnet werden. Wieder trinkt das Brautpaar einen Schluck Wein. Die Segenssprüche gipfeln in der innigen Bitte, dass die Gassen Jerusalems bald wieder voll des Jubels, voll der Freude der Brautleute miteinander und voll der Freudenrufe junger Menschen beim Festmahl sein mögen. Die Brautleute trinken daraufhin aus einem zweiten Becher Wein.
Am Ende der Zeremonie zertritt der Bräutigam ein leeres Glas. Die Freude des Hochzeitstags wird somit durch die Erinnerung an den zerstörten Tempel in Jerusalem getrübt. Auch symbolisiert das zertretene Glas die Zerbrechlichkeit des Glücks.
Das Hochzeitspaar wird mit den Glückwünschen der Hochzeitsgäste masel tow („viel Glück“) oder siman tow („gute Aussichten“) in den Bund der Ehe verabschiedet. In einigen Kulturkreisen wird das Paar dabei mit Reis und Walnüssen, Symbolen der Fruchtbarkeit, beworfen.
Darauf folgt das „Yichud“, das erstmals Miteinander-alleine-gelassen-werden und somit die Erfüllung der dritten Bedingung für eine gültige Ehe. Die Ehepartner verlassen die Feierlichkeiten für einen Augenblick und begeben sich in einen Raum. Dies dauert jedoch meist kurz und hat nur symbolischen Charakter, denn nach jüdischer Auffassung wird erst nach dem Beischlaf die Eheschließung anerkannt.
Die Hochzeitsfeierlichkeiten sind meist ausgelassen und stimmungsvoll.
Scheidung und Ehelosigkeit
Einige Ehen sind nicht immer glücklich und erfüllend. Deshalb gibt es im jüdischen Eherecht die Institution der Scheidung (Geruschin). Folgt man dem biblischen Recht, so kann nur der Mann mit einem Scheidungsbrief (Get) an seine Frau den heiligen Bund der Ehe auflösen. Bei der Scheidungsverhandlung müssen ein Rabbiner und zehn weitere Männer anwesend sein. Um zu verhindern, dass sich der Mann unüberlegt von seiner Frau trennt, ist es nötig eine Reihe von strengen Vorschriften bei der Ausstellung des Get einzuhalten. Seit dem 10. Jahrhundert ist außerdem die Zustimmung der Frau zur Scheidung nötig.
Ist ein Ehepaar geschieden, so haben beide Partner die heilige Institution der Ehe gebrochen, was in jüdischen Gemeinden nicht gern gesehen wird. Eine Scheidung ist ein unfrommer Akt. Heutzutage gibt es daher eine große Anzahl an jüdischen Paaren, die unverheiratet bleiben.
Symbolik bei jüdischen Hochzeiten
Symbol | Erklärung |
Trauung unter freien Himmel | Gottes Segen ungehindert empfangen |
weißes Kleid der Brautleute | Reinheit, Ehrlichkeit, Unschuld |
Schleier verdeckt Gesicht der Braut | vollstes Vertrauen in den Ehepartner |
Chuppa |
späteres Eigenheim der beiden Liebenden, Erinnerung an die Zeit der alten Israeliten, die in Zelten lebten |
Wein | Wohlstand, Freuden des Lebens |
Ring | Liebe und Treue |
rechter Zeigefinger | direkte Verbindung zum Herzen |
Zertreten eines leeren Glases | Erinnerung an zerstörten Tempel in Jerusalem, Zerbrechlichkeit des Glücks |
Reis, Walnüsse | Fruchtbarkeit |
gestaltet von Emma G. und Theresa D. im Schuljahr 2016/2017