Kanonisches Zinsverbot |
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Die Juden hatten, wenn sie sich nicht taufen lassen wollten, kaum die Möglichkeit, Land zu erwerben. Außerdem verbot die Kirche nur jüdischen Großgrundbesitzern, christliche Sklaven zu beschäftigen. So wurde im Laufe der Zeit eine Bewirtschaftung des Bodens durch Juden unmöglich gemacht. Sie verkauften ihre Ländereien und legten meist ihr Geld im Handel an. |
Papst Innozenz III |
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Bis zur Jahrtausendwende spielte die Geldwirtschaft allgemein keine große Rolle; der Ein- und Verkauf von Produkten und Waren wurde gewöhnlich auf dem Wege des Tauschhandels geregelt. Mit dem Ausbau des Orienthandels durch die italienischen Städte wurden riesige Kapitalien gebunden, die dem Binnenmarkt verloren gingen. Christliche Geldgeschäfte waren zu dieser Zeit an der Tagesordnung. Das von Papst Alexander III. 1179 zugestandene Recht, dass Juden gegen Zinsen Geld leihen dürften (" Wucher"), wurde 1215 bestätigt, als Innozens III. ein an die Christen gerichtetes Verbot der Zinsnahme erließ, das als "Kanonisches Zinsverbot" bekannt geworden ist. |
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Jüdischer Geldverleiher Stich aus dem 16. Jh. |
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Allein die Tatsache, dass die Juden Zinsen nahmen - in welcher Höhe auch immer -, machte sie allseits höchst unbeliebt. Somit hat keine Maßnahme, kein Gesetz die Juden in Europa so sehr in ihrem sozialen Status beeinflusst und geprägt wie das immer wieder neu verkündete, neu formulierte "Zinsverbot", welches seinen Ursprung im Alten Testament hatte. |
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