Juden im Wirtschaftsleben

Die Juden hatten damals landesweit Verbindungen. Aus diesem Grund dienten sie den Heerführern oftmals als Kriegslieferanten und Überbringer von Nachrichten. Soldaten und Bauern dienten sie als Wechsler erbeuteter Münzen, als Käufer von Beutegut und als Verkäufer von Waren aller Art. Dem Westfälischen Frieden folgte eine merkantilistisch orientierte Zeit. Damit ergab sich für die Juden die Chance, größere Sicherheit in den Städten und Dörfern und auf den Landstraßen zu erlangen.

Judenedikt
Judenedikt des Großen Kurfürsten von 1650

Selbst der Handel und die Geldgeschäfte galten als erstrebenswert, da diese für den Wiederaufbau nötig waren. Das Streben nach Erfolg ist zur treibenden Kraft geworden und für viele Juden war nun der Aufstieg , beispielsweise vom Trödelmarkt in den Markthandel, möglich. Die Juden füllten bei der Beschaffung größerer Kredite eine Marktlücke aus. Für viele Hofjuden begann eine Karriere als Lieferanten und Beschaffer internationaler Anleihen für Fürsten und Könige. Somit stieg bis zum Ende des 17. Jh. die Zahl der jüdischen Messebesucher an. Dennoch mussten sie hohe Waren-, Leib- und Besuchszölle zahlen. Diese boten zusätzliche Einnahmen für die Städte und die Münzschätze der Fürsten. Auch der Magistrat von Nördlingen ließ auf Grund dringender Bitten im Jahr 1669 wieder Geldgeschäfte mit Juden zu. Diese wurden von ihm aufgefordert die Stadt zu besuchen.

Pferdehandel
Pferdehandel Kupferstich von Johann Heinrich Ramberg 1805

Breslau wurde zu einem wichtigem Wirtschaftszentrum. Außerdem wurden in Breslau 1630 vom Magistrat der Stadt polnische Handelsjuden zur Niederlassung gesucht. Die Abkömmlinge dieser spielten im nächsten Jh. eine wichtige Rolle im Kultur-, Wirtschafts- und Wissenschaftsleben (besonders in Berlin). Dies hatte zur Folge, dass immer mehr Juden in den Städten aufgenommen oder an Markttagen mittels Leibzoll zugelassen wurden. Jüdische Marktfahrer gehörten nun zum Alltag. Sie waren von Montag bis Freitag unterwegs (auf Straßen und Märkten), damit sie zum Sabbat wieder zu Hause waren. Die rechtliche Autorität der Juden in den Gemeinden wurde vom Vorstand wahrgenommen. Gemeindevorsteher, Behörden, Bischöfe und Fürsten waren die rechtlichen Vertreter der Juden.