Kanonisches Zinsverbot
Die Juden hatten, wenn sie sich nicht taufen lassen wollten, kaum die Möglichkeit, Land zu erwerben. Außerdem verbot die Kirche nur jüdischen Großgrundbesitzern, christliche Sklaven zu beschäftigen. So wurde im Laufe der Zeit eine Bewirtschaftung des Bodens durch Juden unmöglich gemacht. Sie verkauften ihre Ländereien und legten meist ihr Geld im Handel an.
Jedoch gaben die Juden im Gefolge der Kreuzzüge ihre Rechte, Handel zu treiben, an die Städte ab. So wurden sie auf einen neuen Zweig der wirtschaftlichen Betätigung abgedrängt, der das Bild der Umwelt von ihnen bis in unsere Zeit mitbestimmen sollte.
Bis zur Jahrtausendwende spielte die Geldwirtschaft allgemein keine große Rolle; der Ein- und Verkauf von Produkten und Waren wurde gewöhnlich auf dem Wege des Tauschhandels geregelt. Mit dem Ausbau des Orienthandels durch die italienischen Städte wurden riesige Kapitalien gebunden, die dem Binnenmarkt verloren gingen. Christliche Geldgeschäfte waren zu dieser Zeit an der Tagesordnung. Das von Papst Alexander III. 1179 zugestandene Recht, dass Juden gegen Zinsen Geld leihen dürften (" Wucher"), wurde 1215 bestätigt, als Innozens III. ein an die Christen gerichtetes Verbot der Zinsnahme erließ, das als "Kanonisches Zinsverbot" bekannt geworden ist.
Allein die Tatsache, dass die Juden Zinsen nahmen - in welcher Höhe auch immer -, machte sie allseits höchst unbeliebt. Somit hat keine Maßnahme, kein Gesetz die Juden in Europa so sehr in ihrem sozialen Status beeinflusst und geprägt wie das immer wieder neu verkündete, neu formulierte "Zinsverbot", welches seinen Ursprung im Alten Testament hatte.
Nicht nur die Bauern, auch die Bürger in den Städten lehnten die Zinsnahme als unsittlich ab. Sie nahmen für ihre Produkte feste Preise, die ihnen den Lebensunterhalt sicherten, und standen dem Zuerwerbsdenken fremd gegenüber. Da andererseits die mittelalterliche Sozialordnung nicht bereit war, Juden in Zünfte, Gilden und Korporationen aufzunehmen, blieb den Juden nur der Handel mit Trödel und verfallenen Pfändern, der ihnen wiederum den Vorwurf der gemeinsamen Sache mit Dieben und Mördern eintrug.
Sie konnten auch keine Innung von Geldwechslern und Geldverleihern bilden. Der Kaiser und andere Machthaber gaben ihnen Privilegien und Konzessionen. Im Gefolge der Pestjahre 1348/49 wurde jedoch die Finanzkraft der Juden derart geschwächt, dass die jüdische Geldleihe an Bedeutung verlor. Die großen Finanztransaktionen verlagerten sich auf weltbekannte Handelshäuser, die mit ihren Silber- und Kupferbergwerken selbst den bedeutendsten Anforderungen nachkommen konnten. Erneut hatte sich der Zyklus erfüllt, der mit jüdischen Schrittmacherverdiensten begann und mit Vertreibung und Mord endete.